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Hochzeit von A-Z -Heiraten am Meer© Shutterstock
Heiraten am Meer

Heiraten von A bis Z - unser Hochzeitslexikon

Die Ehe ist nicht nur in ihrer Bedeutung ein wertvolles Gut, dank ihr lässt sich auch in puncto Steuern bares Geld sparen. Denn der Bund fürs Legen bringt auch finanzielle Vergünstigungen mit sich, die sie voll und ganz ausschöpfen sollten.

Steuerklasse

Sind Sie Arbeitnehmer, so müssen Sie nach der Hochzeit die Steuerklasse wechseln. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

Wenn Sie und Ihr Partner gleichviel verdienen, müssen Sie beide in die Steuerklasse IV wechseln. Verdient einer von Ihnen weniger, wechseln Sie in die Steuerklassen III und V. Der mit dem höheren Verdienst beansprucht dabei die Steuerklasse III, der weniger Verdienende Steuerklasse V. So wird das niedrigere Einkommen stärker, das höhere Einkommen geringer besteuert, was sich zu Ihrem Vorteil auswirkt. Ist einer von Ihnen Alleinverdiener, so wird er der Steuerklasse III zugeordnet.

Das Wechseln in eine Steuerklasse kann direkt nach der Hochzeit in Angriff genommen werden. Dafür sollten Sie gemeinsam einen schriftlichen Antrag bei der Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde stellen. Ein Wechsel ist normalerweise einmal jährlich bis zum 30. November möglich.

Einkommensteuer

Als verheiratetes Paar haben Sie zwei Möglichkeiten, wie Ihre Einkommenssteuer berechnet werden soll: die übliche Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung. Bei der getrennten Veranlagung werden die Einkünfte jeweils einzeln ermittelt und besteuert. Sie können aber auch von dem sogenannten Ehegattensplitting profitieren. Dies bringt vor allem bei ungleichem Einkommen erhebliche Steuervorteile! Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet und halbiert. Für das halbierte Einkommen wird die Einkommenssteuer ermittelt und daraufhin verdoppelt.

Ihre steuerrechtlichen Vorteile können Sie für das ganze Jahr rückwirkend geltend machen, auch wenn Sie erst am 31. Dezember heiraten. Um Ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können, sollten Sie sich konkret bei einer Steuerberatung oder dem für Sie zuständigen Finanzamt informieren.